HC Treia/Jübek gründet Jugendbeirat auf dem 1. HC-Jugendtag
Am Samstag den 13. Juni 2015 findet um 11 Uhr im Jugendraum Silberstedt der 1. HC-Jugendtag statt. „Wir wollen mit der Gründung des HC-Jugendbeirates einen noch besseren Draht zu unseren Jugendlichen hinbekommen“ so HC-Vorstandsmitglied Markus Schmidt.
Das Gremium wird aus folgenden Personen bestehen und auf dem HC-Jugendtag gewählt:
- Jugendvertreterin oder Jugendvertreter
- Jugendsprecherin weibliche Jugend
- Jugendsprecher männliche Jugend
Der HC-Jugendbeirat soll regelmäßig tagen und als Bindeglied zwischen der Jugend und dem HC-Vorstand fungieren. Der Jugendvertreter erhält automatisch einen Sitz im erweiterten Vorstand des HC Treia/Jübek.
"Der Jugendbeirat kann mit Vorschlägen an den HC-Vorstand herangehen, wird aber auch vom HC-Vorstand mit Aufgaben betraut", beschreibt Leif Detlefsen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in beide Richtungen. Als Beispiel für nennt er die Planung für die Saisonabschlusstour nach Holstebro, in die der Jugendbeirat mit einbezogen werden kann. „Eininge Jugendspieler haben bereits Interesse an den Positionen in diesem Projekt signalisiert.“ freute sich Markus Schmidt über die Bereitschaft zur Mitarbeit.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmberechtigten (HC-Mitglieder von 14 bis 20 Jahren)
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Erläuterung des HC-Vorstandes zur Gründung des HC-Jugendbeirates
4. Wahlen
a. Jugendvertreter
b. Jugendsprecher weiblicher Bereich
c. Jugendsprecher männlicher Bereich
5. Sonstiges
Jugendordnung HC Treia/Jübek e.V.
§ 1 - Grundsätze
- Die Handballjugend im HC Treia/Jübek e.V. (im nachfolgendem HC genannt) sind alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder mit einem Alter bis zu 20 Jahre.
- Die Jugendarbeit im HC obliegt vorwiegend den Trainern der einzelnen Mannschaften in Absprache mit dem Vorstand, dem männlichen bzw. weiblichen Obmann sowie den ggf. weiteren vom Vorstand eingesetzten Koordinatoren.
- Die Jugendarbeit im HC beinhaltet folgende Punkte:
- Ausbildung und Förderung der Jugendspieler entsprechend ihres Alters und ihres Leistungsstandes
- Persönlichkeitsbildung der Jugendspieler und Vermittlung von sozialen Kompetenzen durch das gemeinsame Trainieren und Spielen im Mannschaftsgefüge und im Vereinsumfeld
- Vermittlung von Spaß und Freude am Handballsport
- Die Eingliederung der vereinseigenen Talente in den vereinseigenen Seniorenbereich
- Folgende Grundsätze sind bei der Jugendarbeit zu beachten:
- Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang miteinander
- Förderung zur Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- Unterstützung bei der Entwicklung zu einer Persönlichkeit
- Förderung des Gemeinschaftsgedankens – Teamgeist als Voraussetzung für gemeinsamen Erfolg im Sport, sowie in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit
- Die Einbeziehung und Integration aller Gesellschafts- und Altersgruppen frei von Rassismus und Diskriminierung
- Gegenseitige Achtung und solidarisches Verhalten – Fairness und Selbstbeherrschung in körperbetonten und kämpferischen Auseinandersetzungen im Spiel, sowie Respekt vor der Leistung des Gegners, der Schiedsrichter sowie dem Verhalten von Zuschauern und Funktionären
- Die sinnvolle, aktive Freizeitgestaltung durch emotionales und leidenschaftliches Sport treiben im Training und Spiel
§ 2 - Jugendbeirat und Jugendtag
- Der Jugendbeirat dient als Bindeglied zwischen der Jugend und dem Vorstand. Er steht dem Vorstand in allen Jugendfragen beratend zur Verfügung.
- Der Jugendbeirat besteht aus einem Jugendvertreter bzw. einer Jugendvertreterin, einem Jugendsprecher der männlichen Jugend und einer Jugendsprecherin der weiblichen Jugend. Die Mitglieder für den Jugendbeirat werden vom Jugendtag jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Jugendtag findet jedes Jahr bis zum 30.06. statt. Der Termin wird vom Vorstand 14 Tage vorher am schwarzen Brett in der Sporthalle Silberstedt bekannt gegeben.
3. Aufgaben des Jugendtages sind:
a) Bericht des/der Jugendvertreters/in
b.) Wahlen
c) Beratung über Jugendangelegenheiten
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4. Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendtages sind:
a) alle HC-Mitglieder im Alter von 14-20 Jahren
b) HC-Vorstandsmitglieder
Stimmrechtsübertragung und Stimmrechtshäufung sind nicht zulässig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.
4. Die Wahlen finden in folgender Reihenfolge statt:
a) Jugendvertreter/in
b) Jugendsprecher/in weiblich
c) Jugendsprecher/in männlich
Das Alter des/der Jugendvertreters/in bzw. der Jugendsprecher/in darf am Wahltag höchstens 20 Jahre betragen.
5. Anträge zum Jugendtag sind spätestens 7 Tage vorher beim HC-Vorstand einzureichen. Anträge an den Jugendtag dürfen von folgenden Personen eingebracht werden:
a) alle HC-Mitgliedern im Alter von 14 bis 20 Jahren
b) HC-Vorstandsmitglieder
7. Der/die Jugendvertreter/in kann in Teilbereichen an den Vorstandssitzungen des HC teilnehmen und die Anliegen des Jugendbeirates vortragen.
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8. Für die zwischen zwei Jugendtagen ausscheidenden Mitglieder des Jugendbeirates nimmt der HC-Vorstand kommissarische Ernennungen vor. Das Vorschlagsrecht liegt beim Jugendbeirat.
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9. Der Jugendbeirat tagt mindestens 4x im Jahr; über die Themen berichtet der/die Jugendvertreter/in dem HC-Vorstand.
§ 3 - Jugendhaushalt
1. Die im Haushaltsplan des HC für die Jugend ausgewiesenen Mittel werden vom HC-Vorstand gemäß den Bestimmungen der Satzung der HC Treia/Jübek e.V. verwendet.
2. Die Kassenverwaltung obliegt dem HC-Kassenwart.
§ 4 – Schlussbestimmung
Diese Jugendordnung tritt mit Wirkung zum 05. Mai 2015 in Kraft. Für alle in dieser Ordnung nicht erfassten Regelungen ist die Satzung des HC Treia/Jübek e.V. maßgebend.
Jübek, den 05. Mai 2015